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Qualifikationsverfahren EBA (QV)

In das Qualifikationsverfahren fliessen die Erfahrungsnoten, die während der Lehrzeit erarbeitet wurden mit ein. Diese stammen aus dem Betrieb, der Berufsfachschule (BFS) und den überbetrieblichen Kursen (ÜKs). Für die Benotung im Bereich ÜK wird im ersten und zweiten Lehrjahr je ein Kompetenznachweis durchgeführt. Die Gewichtung findet ihr in der Gesamtsystematik des Qualifikationsverfahrens EBA.

Die Abschlussprüfung selbst, setzt sich aus einer betrieblichen und einer schulischen Abschlussprüfung zusammen. Die betriebliche Abschlussprüfung findet in Form einer mündlichen Prüfung statt, die sogenannte "Praktische Arbeit". Diese ist eine Fallnote.

 

Informationen zur Praktischen Arbeit

Die Praktische Arbeit dauert 40 Minuten und ist in mehrere Teilaufgaben (TA) gegliedert. Die IGKG Schweiz hat dazu einen Überblick über die Praktische Arbeit veröffentlicht.

Während der mündlichen Prüfung werden anhand von einer branchenspezifischen Fallarbeit alle Handlungskompetenzen geprüft. Wie ein solcher Fall aussehen könnte, hat die IGKG Schweiz in einer sogenannten "Nullserie EBA" festgehalten. Diese dient zur Vorbereitung für die mündliche Prüfung und wird auch im ÜK behandelt. Es werden keine Lösungen herausgegeben.

 

Mehr Informationen zum Qualifikationsverfahren findet ihr in der Wegleitung der IGKG Schweiz oder unter www.igkg.ch. Die Eröffnung der Noten erfolgt wie gewohnt über das Amt für Berufsbildung.

 

Wir wünschen allen Lernenden viel Erfolg!